ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen »THD Video« und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

(2) Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn »THD Video« in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(3) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen »THD Video« ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Jeder »THD Video« erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von »THD Video«. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von »THD Video«. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

(2) »THD Video« räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

(4) »THD Video« ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt »THD Video«, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung.

(5) Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§3 Auftragserteilung

(1) Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.

(2) Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

(3) Angebote von »THD Video« sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.

(4) Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche von »THD Video« die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. »THD Video« nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.

§4 Anfallende Kosten

(1) Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von »THD Video« vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

(2) Zusätzliche Produktionszeit, die nicht durch Verschulden von »THD Video« anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von »THD Video« gesondert ausgewiesen werden.

(3) Wird ein Produktionstermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat »THD Video« Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

(4) Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

(5) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(6) Die Auswahl der Models, Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von »THD Video« üblicherweise gezahlten Honorar liegen.

§5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von »THD Video« finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und weitere 50% nach abgeschlossener Arbeit.

(2) Bei Zahlungsverzug kann »THD Video« Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Sämtliche Waren und Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von »THD Video«.

§6 Haftung

(1) »THD Video« haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmmaterial etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet »THD Video« auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet diese für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(2) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt »THD Video« gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, »THD Video« trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. »THD Video« tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

(3) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei »THD Video« geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

(4) Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn »THD Video« hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

§7 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann »THD Video« eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

§8 Verschwiegenheit

(1) »THD Video« verpflichtet sich, sämtliche ihm bekannt werdende Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, sonstige Geschäftsgeheimnisse und Inhalte des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und insbesondere dies betreffende, ihm überlassene Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Regelung gilt ebenso für den Auftraggeber gegenüber »THD Video«.

§9 Vertragsauflösung

(1) Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält »THD Video« die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

§10 Musiktitel

(1) Für die Musiktitel die »THD Video« in den Produktionen einbaut werden Lizenzen gekauft und an den Kunden weitergegeben. Eine GEMA-Anmeldung kann bei Nutzung trotzdem nötig sein.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von »THD Video«.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2024